Kostenfreies Erstgespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Erstgesprächs verschaffe ich Ihnen Klarheit darüber, wie die Scheidung durchgeführt werden kann und welche Kosten dabei entstehen würden. Dabei gehe ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und finde die beste Lösung.

Strittige Scheidung

Wenn Sie sich mit Ihrem Partner nicht einig sind, führe ich für Sie erfolgreich Verhandlungen über

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, Umgang
  • Zugewinn
  • Verteilung Hausrat, eheliche Wohnung

Einvernehmliche Scheidung / Online-Scheidung

Wenn Sie sich über alle Themen einig sind, könnte eine einvernehmliche Scheidung für Sie in Frage kommen. Diese bietet einige Vorteile:

  • kostengünstigere Variante
  • geringerer Zeitaufwand
  • Scheidung mit nur einem Anwalt möglich

Online-Beratung möglich

In Anbetracht der aktuellen Lage bieten wir die komplette Beratung auch online und per Telefon an. Wenn Sie nicht wollen, müssen Sie nicht in die Kanzlei kommen.

Ihre Scheidung kann bis auf einen einzigen Termin vor dem Familiengericht komplett digital ablaufen. Wir freuen uns aber dennoch über jeden Mandanten, der uns in unserer Kanzlei in Grafschaft besucht.

Darum bin ich der richtige Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt Maxim Britanow
Fachanwalt Maxim Britanow

Über 10 Jahre Erfahrung

Als Scheidungs- und Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Ehepaaren durch die Scheidungen. Während dieser Zeit habe ich vielfältige Situationen mit meinen Mandanten durchlebt und kann Sie so bestmöglich beraten und vertreten.

Fachliche Expertise

Ständige Weiterbildungen gehören für mich als Fachanwalt für Familienrecht zu meiner Pflicht. So bin ich immer auf dem aktuellen Stand und kann Sie zuverlässig und fundiert bei Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen.

Persönliche & flexible Beratung

Nach einer Trennung von Ihrem Ehepartner können Sie von mir sowohl eine kompetente juristische Beratung als auch Rücksichtnahme auf Ihre emotionale Situation erwarten.

Jede Scheidung ist individuell. Je nachdem, welche Interessen Sie verfolgen, wählen wir gemeinsam die Strategie: Haben Sie und Ihr Ehepartner bereits alles einvernehmlich geklärt, dann finden wir einen kosten- und nervenschonenden Weg. Sind hingegen noch Streitpunkte offen und Sie suchen nach einer Lösung, mit der alle zufrieden sind, dann helfe ich gerne mit einem Mediationsgespräch. Fühlen Sie sich hingegen ungerecht behandelt und benötigen einen verhandlungssicheren und durchsetzungsstarken Fachanwalt an Ihrer Seite, dann gehe ich auch diesen Weg mit Ihnen.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für das kostenfreie Erstgespräch!

Kostenfreie & qualifizierte Ersteinschätzung für Ihre Scheidung:

Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie sofort eine automatische Abschätzung der Kosten und schnellstmöglich einen Rückruf für ein Erstgespräch von mir!

Gemeinsam finden wir den für Sie richtigen Weg.

  • 100% kostenfrei & unverbindlich
  • ungefähre Kosten erfahren
  • Rückruf innerhalb 24 Stunden

Keine Zeit mehr verlieren: Jetzt Fachanwalt sprechen!

1. Erstgespräch nutzen

Im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung verschaffe ich Ihnen Klarheit darüber, wie die Scheidung durchgeführt werden kann und welche Kosten dabei entstehen. Dabei gehe ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und finde die beste Lösung.

2. Beauftragung

Je nachdem, welche Interessen Sie verfolgen, wählen wir gemeinsam eine Strategie. Während der Umsetzung bin ich stets an Ihrer Seite und geben Ihnen die fachliche Kompetenz und die emotionale Unterstützung, die Sie benötigen, um diesen wichtigen Schritt machen zu können.

3. Zufrieden geschieden

Nach unserer Zusammenarbeit sind Sie endlich geschieden und können Ihren neuen Lebensabschnitt unbeschwert beschreiten. Mein persönliches Ziel ist es, dass Sie nach Ihrer Scheidung Ihren Frieden mit der Sache machen können und wissen, dass Sie zu Ihrem Recht gekommen sind.

Häufige Fragen zur Scheidung

Muss ich für meine Scheidung zwingend einen Anwalt beauftragen?

Ja, in Deutschland muss man sich bei einer Scheidung einen Anwalt nehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Ehepartner jedoch einen Anwalt teilen und somit Kosten sparen. Bei diesem Vorgehen vertritt der Anwalt technisch trotzdem nur den Antragsteller.

Scheidung kostenlos durch Verfahrenskostenhilfe ("VKH")?

Wenn Sie nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen oder überschuldet sind, beantragen wir für Sie beim Gericht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht berechnet anhand Ihrer Angaben, ob und ggf. in welcher Höhe Raten auf die Verfahrenskosten gezahlt werden können. Gegebenenfalls ist es möglich, dass das Gericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Sie müssen dann nichts bezahlen.

Was kostet die Online-Scheidung bei Ihnen?

Die Kosten berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Dieser ergibt sich durch das Nettoeinkommen der Ehegatten sowie der Anzahl der Rentenanwartschaften. Die Anzahl der Kinder verringert den Verfahrenswert.

Erst während des Scheidungstermins setzt das Gericht den Verfahrenswert fest. Daher lassen sich die exakten Kosten erst nach der Scheidung berechnen.

Ich erstelle Ihnen aber sehr gerne einen Kostenvoranschlag.

Was ist eine "Scheidung mit nur einem Anwalt"?

Auch bei diesem Scheidungsverfahren vertritt der Anwalt nur eine der beiden Parteien – den Antragsteller. Wenn sich die Eheleute einig sind und der Ehepartner ohne Anwalt dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt, benötigt dieser auch keinen eigenen Anwalt.

In der Regel teilen sich die Ehepartner dann die Kosten für den Anwalt.

Benötige ich einen persönlichen Termin bei Ihnen vor Ort?

Nein, Sie müssen nicht persönlich bei uns in der Kanzlei erscheinen. Eine Beauftragung kann schriftlich erfolgen. Jeder Kontakt kann unkompliziert über Telefon, E-Mail oder Post erfolgen.

Natürlich freue ich mich aber, Sie in unserer Kanzlei bei einem persönlichen Gespräch ausführlich zu beraten.

Wie lange dauert das Verfahren?

Überschreitet die Ehe 3 Jahre, wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durch das Gericht erledigt. Dazu muss das Gericht Informationen von Ihren Rententrägern einfordern. Daher dauert das Scheidungsverfahren etwa 4-6 Monate.

Dauert die Ehe weniger als 3 Jahre oder schließt der Ehevertrag bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung Versorgungsausgleich aus, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin innerhalb weniger Wochen.

Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Bei Ihrem Scheidungstermin vor dem Familiengericht stehe ich Ihnen zur Seite. Der Scheidungstermin selbst ist kurz. Solange Sie und Ihr Ehepartner keine offenen Streitpunkte haben, dauert es weniger als fünf Minuten.

Fachanwalt Maxim Britanow aus Frankfurt am Main
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • 10 Jahre Erfahrung
  • über 1000 Familienrechtsfälle
  • Spezialisiert auf Scheidungen
  • Beratung auch auf russisch

Fachanwalt Maxim Britanow aus Frankfurt am Main
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • 10 Jahre Erfahrung
  • über 1000 Familienrechtsfälle
  • Spezialisiert auf Scheidungen
  • Beratung auch auf russisch

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